3.12009-122014-09-18MWM-Primo 7.1.2/ GXML Toolbox V3.2 R20131217Export GAEBDAXML (MwmMfc 77)81EUREUROM e t a l l d e c k e n:
Technische Anforderungen und Vorbemerkungen:
Die nachstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen. Außer den nachstehend aufgeführten Anforderungen gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN- u. EN- Normen sowie die Montagevorschriften des Deckenherstellers bzw. des Lieferanten von sonstigem Montagezubehör.
1. Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen die Herstellung und Lieferung frei Baustelle einschl. Abladen an der Baustelle, Lagern und Vertragen am Bau oder im Werk, jeweils als komplett abgeschlossene und betriebsbereite Leistung.
2. Sämtliche Einzelteile des Deckensystems wie Unterkonstruktion, Tragrost und die Deckenfüllelemente müssen einschließlich Oberflächenbehandlung einbaufertig geliefert werden. Ausnahmen stellen lediglich Anschnittplatten und als Meterware gelieferte Profile o.ä. dar, welche nach örtlichem Aufmaß bauseits anzupassen sind.
3. Soweit in den einzelnen LV-Positionen keine näheren Angaben über Materialien gemacht werden, müssen diese auf jeden Fall die nachstehenden Anforderungen erfüllen bzw. die entsprechenden Eigenschaften aufweisen:
3.1 Nach DIN 4115 (Stahl-Leichtbau im Hochbau) mindestens Korrosionsschutzklasse II, d.h. für den Innenausbau unbegrenzt korrosionsbeständig.
3.2 Alle aus Stahl gefertigten Teile müssen sendzimirverzinkt sein und eine Zinkauflage von mind. 275 g/m2, entsprechend einer Schichtdicke von ca. 20^m/Seite, aufweisen.
3.3. Nach DIN 4102 nicht-brennbar. Es ist sicherzustellen, dass im Brandfall über einen Zeitraum von ca. 30 Minuten kein Deckenteil abstürzt. Zusätzlich sind die im LV vorgesehenen Brandschutzklassen zu erfüllen.
3.4. Gesamtkonstruktion nicht-hygroskopisch und beständig gegen relative Luftfeuchtigkeiten auch über 95%.
3.5. Staubfrei, weitestgehend staubdicht und abriebfest.
3.6. Aus luft- und schalltechnischer Sicht dicht. Alle Deckenfugen sind als Pressfugen bzw. abgedeckte Pressfugen auszubilden. In die Fugen eingearbeitete Dichtstreifen sind nicht zulässig.
4. Oberfläche:
4.1 Als Oberflächenbeschichtung ist ein umweltfreundlicher Hydro-Einbrennlack zu verwenden. Die Verwendung lösungsmittelhaltiger Farben, Lacke bzw. sonstiger lösungsmittelhaltiger Oberflächenbeschichtungen ist nicht zulässig.
4.2 Alle sichtbaren Deckenteile müssen mit einer fertigen Oberflächenbeschichtung geliefert werden. Diese muss den auftretenden Beanspruchungen bei Transport, Montage, De- und Remontage standhalten. Die Verwendung von Schutzfolien ist aus Umweltschutzgründen nicht zulässig.
4.3 Die Lackierung von gelochten Deckenfüllelementen hat nach der Perforation zu erfolgen, um die Lochleibungen mit einzubeziehen.
4.4 Material und Technik der Oberflächenausführung müssen es ermöglichen, dass Deckenflächen jederzeit leicht mit Wasser unter Zusatz eines gebräuchlichen Reinigungsmittels abgewaschen werden können. Ebenso muss sichergestellt sein, dass kleinere Lack-Beschädigungen jederzeit im Bau - also ohne Demontage des Elements – ausgebessert werden können.
5. Vertikale Abschottungen im Deckenhohlraum für die in den einzelnen Positionen aufgeführten Schalldämm bzw. Feuerschutzanforderungen sind nicht zulässig.
6. Vollflächige Mineralwollauflagen auf die Deckenkonstruktion, um die in den LV-Positionen geforderten Schalldämmwerte zu erreichen, sind nicht zulässig.
7. Brandschutzdecken müssen vollkommen mineralwoll und -faserfrei ausgeführt sein.
8. Die Deckenplatten müssen leicht zu demontieren sein. Sie müssen frei nach unten abklappbar („Fenstereffekt“) und abnehmbar, gegeneinander austauschbar und durch Beleuchtungs- bzw. Lüftungselemente ersetzbar sein oder mit diesen kombiniert werden können, ohne dass die Anforderungen an die Decke beeinträchtigt werden.
9. Abgeklappte Platten müssen sich derart zusammenschieben lassen, dass der Deckenhohlraum gut zugänglich ist.
10. Beliebiges zerstörungsfreies Austauschen einzelner Deckenplatten unabhängig von anschließenden Platten und problemloses De- und Remontieren muss gewährleistet sein.
11. Zur Abhängung von der Rohdecke dürfen nur amtlich zugelassene Spreizdübel aus Stahl verwendet werden.
12. Alle Deckenteile sind verdeckt zu befestigen. Das gilt auch für Passstücke, Blenden und ähnliches.
13. Die Deckenfüllelemente müssen nach dem Einbau eine ebene Fläche bilden.
14. Notwendiges Montagewerkzeug ist ohne gesonderte Kostenberechnung zum Zeitpunkt der Abnahme zu übergeben. Die vom Nutzer benannten Verantwortlichen für die Gebäudetechnik sind im fachgerechten Umgang einzuweisen. LV_VorbeLV_Vorbemerkung2014-09-18AllTxtBoQLevel1YesItem1YesIndex1Noleft